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Zwischenmiete & Wohnen auf Zeit: FAQs


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Zwischenmiete & Wohnen auf Zeit: Was ist der Unterschied?

Der wichtigste Unterschied liegt darin, wer die Vertragspartner sind. Bei der Zwischenmiete vermietet der Mieter seine Wohnung weiter, i.d.R. nur für eine kurze Zeit. Es ist somit nur ein anderes Wort für Untervermietung. Der Untermieter hat also selbst keinen direkten Vertrag mit dem Wohnungseigentümer. Beliebt ist dies etwa bei Studenten hier in Ulm, die während der Semesterferien oder eines Auslands-Praktikums ihr WG Zimmer zwischenvermieten. Die Erlaubnis zur Untervermietung sollte aber im eigentlichen Mietvertrag zwischen Mieter und Eigentümer geregelt sein.

Mieten auf Zeit dagegen ist ein reguläres Mietverhältnis, wobei der Mietvertrag zeitlich befristet ist. Zeitwohnen ist daher oft interessant für Firmen oder Berufstätige. Die Wohnung wird meist möbliert vermietet. Verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnungen oder Zählerablesungen entfallen oft, es wird stattdessen ein Warmmiete vereinbart, die alle Nebenkosten enthält. Ein weiterer Unterschied zur Zwischenmiete besteht darin, dass beim Wohnen auf Zeit das Mietverhältnis meist etwas länger dauert als ein paar Wochen während der Semesterferien, durchaus auch einige Jahre.

Wieviele Wohnungen bieten Sie an?

Wir bieten zwei Wohnungen auf Zeit an, entweder als Möbliertes Wohnen oder als Firmenwohnung. Beide verfügen jeweils über 2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon. Dank der günstigen Lage sind unsere Wohnungen ideal für Berufstätige im Raum Ulm und Neu-Ulm.

Sind Sie eine Zeitwohnagentur oder ein Maklerbüro?

Nein. Wir vermieten privat und somit provisionsfrei!

Haustiere oder Rauchen erlaubt?

Nein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies im Interesse der Mehrheit so handhaben.



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Wie genau verläuft der Buchungsprozess bei Ihnen?

Ganz unbürokratisch! Prüfen Sie zunächst hier die Verfügbarkeit: Mietanfrage. Dann lassen Sie uns Ihren Mietwunsch einfach per Mail zukommen.
Freie Mietwohnungen vorausgesetzt, erhalten Sie sodann eine Antwort von uns per Mail oder Telefon, dass die möblierte Wohnung gemietet werden kann. Wenn Sie nach Neu-Ulm kommen wollen, laden wir Sie auch gern vorab zu einer Wohnungsbesichtigung ein. Möchten Sie die Wohnung mieten, dann tätigen Sie per Überweisung eine Anzahlung. Diese beträgt eine (1) Monatsmiete. Die Anzahlung muß spätestens 5 Werktage nach unserer Antwort auf unserem Konto eingegangen sein. Erfolgt die Anzahlung später als 5 Werktage, dann garantieren wir nicht, dass die Wohnung bezogen werden kann. Schlüsselübergabe dann persönlich bei Mietantritt. Hier zahlen Sie dann noch die Kaution. Diese beträgt zwei (2) Monatsmieten

Kann ich vorzeitig kündigen?

Nein. Gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen für befristete Mietverträge ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung grundsätzlich nicht möglich. Das bedeutet, dass die Miete stets für den kompletten Zeitraum zu zahlen ist, unabhängig davon, ob und wielange die Wohnung genutzt wird. Sollten Sie aber früher als geplant die Wohnung nicht mehr benötigen, dann finden wir eine Kulanzregelung.

Bieten Sie auch Monteurzimmer an?

Grundsätzlich vermieten wir an jeden. Wenn Sie als Firma nur ein einfaches Monteurzimmer suchen, dann bedenken Sie bitte, dass unsere Wohnungen eine gehobene Ausstattung haben.

Ist Zwischenmiete in Ihren Wohnungen erlaubt?

Nein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der befristet angelegten Mietverträge keine Weitervermietung oder Untervermietung anbieten.
Anders liegt der Fall, wenn Sie als Firma eine Wohnung anmieten wollen. Selbstverständlich können Sie diese dann für Ihre Mitarbeiter nutzen. Einen entsprechenden Passus werden wir dann dem Mietvertrag beifügen.

 

 

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